Das Berliner Mietendeckel-Gesetz (MietenWoG) galt seit dem 23.02.2020. Seitdem waren in der Stadt die Mieten auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren.
Am 15.04.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig. Diese Entscheidung beruht auf einer Normenkontrolle mehrerer Abgeordneter der Bundestagsfraktion. Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Vorschriften des Mietendeckel-Gesetzes ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nichtig. Für die Mieter:innen bedeutet dies, wieder die im Mietvertrag vereinbarten Mieten zu erbringen und auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen.¹
Was bedeutet das für die Mieter?
Wurde die Miete auf Grund des Mietendeckels gesenkt, muss die Miete ab Mai wieder in der Höhe entrichtet werden, wie ursprünglich im Mietvertrag vereinbart.²
Eine jüngst veröffentlichte Umfrage ergab, dass nicht einmal die Hälfte der Berliner:innen, die ihre Miete senken konnten, Geld für diesen Fall beiseitegelegt haben.³
Es entsteht ein großer Verwaltungsaufwand für alle Mieter, Vermieter, Verwaltungen und Ämter, dennoch gilt in Berlin weiterhin die Mietpreisbremse.
Was bedeutet das für den Immobilienmarkt?
Aus Sicht des Immobilienmarktes ist die Entscheidung zu begrüßen. Extreme Markteingriffe wie der Mietendeckel verzerren den Markt. Das in Berlin verringerte Wohnungsangebot und nicht stattfindende Sanierungen haben negative Folgen schnell sichtbar werden lassen.⁴
Quellen:
¹ https://mietendeckel.berlin.de/pressemitteilung/210415/
² https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/mietendeckel-gekippt.html?utm_source=sfmc&utm_medium=email&utm_campaign=OEM10_SA_r_con_renter_Mietendeckel&utm_term=T1&utm_ content=manually&sfmc_id=59878667
⁴ https://dzresearchblog.dzbank.de/2021/04/15/immobilienmarkt-bundesverfassungsgericht-erklaert-berliner-mietendeckel-fuer-null-und-nichtig/https://dzresearchblog.dzbank.de/2021/04/15/immobilienmarkt-bundesverfassungsgericht-erklaert-berliner-mietendeckel-fuer-null-und-nichtig/